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Saisongebundene Unterbringung im Agrarsektor

Der Agrarsektor ist in immer größerem Maße von ausländischen Arbeitnehmern abhängig. Die meisten von ihnen stammen aus Mittel- und Osteuropa. Mit der Öffnung der Grenzen ist es für Saisonarbeiter einfacher geworden, in den Niederlanden zu arbeiten. Für den Agrarsektor ist dies eine positive Entwicklung, die jedoch ein Problem mit sich bringt: die Frage der Unterbringung.

Die Gemeinde Zijpe hat in Rücksprache mit der Aufsichtsbehörde des Ministeriums VROM, der Land- und Gartenbauorganisation (LTO-Noord) und der Provinz Nord-Holland versucht, für das Problem der Unterbringung im Agrarsektor eine Lösung zu finden.

Der Landwirt ist für die Unterbringung seiner Mitarbeiter verantwortlich. Die Gemeinde Zijpe möchte dem Landwirt entgegenkommen, indem sie Alternativen für die saisonsgebundene Unterbringung landwirtschaftlicher Arbeitnehmer anbietet. Dem Landwirt wird die Möglichkeit geboten, permanente Einrichtungen auf seinem Anwesen zu realisieren. In der Vergangenheit war es dem Landwirt nur möglich, eine zeitlich begrenzte Genehmigung zu beantragen. Die Wohneinheiten durften in dem Fall fünf Jahre lang stehen bleiben. Es war jedoch nicht möglich, die Wohneinheiten innerhalb von fünf Jahren steuerlich abzusetzen. Mit der Genehmigung von permanenter Bebauung ist es für den Landwirt finanziell interessant, Unterbringungsmöglichkeiten auf dem eigenen Gelände zu realisieren. Er ist jetzt nicht mehr an die Fünf-Jahres-Frist gebunden.

Die Möglichkeiten für die Unterbringung auf dem agrarischen Grundstück
Der Landwirt kann den Saisonarbeitern verschiedene Unterbringungsformen anbieten. Die Unterbringung kann in bestehenden Gebäuden erfolgen - z. B. umgebaute, leere Scheunen - aber auch in Neubauten. Diese Gebäude müssen den "Welstands"-Anforderungen entsprechen. Ferner müssen die Gebäude hinsichtlich der Sicherheit anhand der im Bauerlass und der Bauverordnung beschriebenen Anforderungen geprüft werden. In diesen Gebäuden dürfen höchstens 40 Saisonarbeiter untergebracht werden. Ferner ist es möglich, Wohneinheiten aufzustellen, in denen bis zu 20 Personen untergebracht werden dürfen. Eine Kombination der genannten Formen ist ebenfalls möglich: bestehende Gebäude oder Neubauten in Kombination mit Wohneinheiten. Insgesamt dürfen dort dann jedoch nicht mehr als 40 Saisonarbeiter untergebracht werden.

Neben den genannten permanenten Unterbringungsformen für Saisonarbeiter ist es auch möglich, eine Duldungsgenehmigung für die vorübergehende Unterbringung von Saisonarbeitern in Wohnwagen und/oder Wohneinheiten auf dem agrarischen Baugrundstück zu beantragen. Dies gilt für den Zeitraum zwischen dem 1. Juni und dem 31. August. Dort dürfen dann höchstens 20 landwirtschaftliche Saisonarbeiter untergebracht werden.

Die verschiedenen Unterbringungsformen auf dem agrarischen Grundstück unterliegen einer Reihe von Voraussetzungen:

* Für den Landwirt gilt eine Registrierungspflicht. Mit anderen Worten: Er muss ein Nachtregister führen.
* Der Landwirt muss auf dem eigenen Grundstück selbst für Parkmöglichkeiten sorgen: 1 Parkplatz pro Saisonarbeiter.
* Die Wohngelegenheit muss über ein Wohnzimmer und eine Küche verfügen.
* Die saisongebundene Unterbringung darf nicht für permanente Bewohnung genutzt werden.
* Wenn die agrarische Nutzung des Grundstücks verfällt, verfällt auch die Nebenfunktion der saisongebundenen Unterbringung.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie mit der Abteilung Raumplanung & Wohnen der Gemeinde Zijpe (T. 0031 (0)224 5874100) Kontakt aufnehmen.

Baugenehmigung
Wenn Sie als Landwirt den Saisonarbeitern mittels Neubau oder Umbau Unterbringungsmöglichkeiten bieten möchten, müssen Sie bei der Gemeinde eine Baugenehmigung beantragen. Reichen Sie dazu das ausgefüllte Antragsformular ein, das Sie auf der Website www.zijpe.nl finden und ebenfalls bei der Gemeinde anfordern können. Darüber hinaus müssen Sie je nach Art Ihres Antrags eine oder mehrere Zeichnungen in dreifacher Ausfertigung mitschicken, die Informationen zu folgenden Punkten enthalten:

* Lageplan jeder Etage des Bauwerks
* Längs- und Querschnitte
* Alle Frontansichten
* Prinzipdetails zum Aussehen des Bauwerks
* Konstruktionsberechnungen
* Lageplan
* Bauerlassberechnungen
* Konstruktionsdaten

Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang wird Ihr Bauantrag veröffentlicht, um andere Beteiligte über den eingegangenen Antrag zu informieren. Ihr Antrag liegt dann sechs Wochen zur Einsicht aus. Nach dieser Frist erhalten Sie ein Schreiben zur weiteren Vorgehensweise.

Neben einer Baugenehmigung muss aufgrund der Bauverordnung in den meisten Fällen auch eine Nutzungsgenehmigung beantragt werden. Mit dieser Genehmigung soll feuergefährlichen Situationen und Brand vorgebeugt werden. Die Gemeinde wird nach der Bewilligung Ihrer Baugenehmigung Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Termin zur Beurteilung der Einrichtung zu vereinbaren.

Sollten Sie noch Fragen zu der Beantragung einer Baugenehmigung haben, nehmen Sie bitte mit der Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde Zijpe Kontakt auf (T. 0031 (0)224 5874100).

Durchsetzung
Der Aufgabenbereich Durchsetzung wird in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbüro, der Bauaufsichtsbehörde und der Polizei jährlich kontrollieren, ob Genehmigung, Nutzungszweck und Regeln eingehalten werden.

Es wird dabei vor allem auf folgende Aspekte geachtet:
* Wurde eine Genehmigung erteilt?
* Entspricht die Unterbringung der Genehmigung?
* Gibt es ein Nachtregister und wird es auch geführt?
* Entspricht die Einrichtung den im Bauerlass enthaltenen technischen Anforderungen?

Sollten Sie noch Fragen zum Thema Durchsetzung haben, nehmen Sie bitte mit der Abteilung Durchsetzung der Gemeinde Zijpe Kontakt auf (T. 0031 (0)224 5874100).

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