Kurtaxe
Vermieten Sie Zimmer, eine Ferienwohnung oder Campingplätze an Touristen? Dann müssen Sie dies bei der Gemeinde anzeigen und eine entsprechende Kurtaxe bezahlen. Die Gemeinde erhebt diese Kurtaxe, da die Touristen während ihres Aufenthalts die lokalen Einrichtungen in Anspruch nehmen. Die Gemeinde wird anhand der von Ihnen gemachten Angaben und der vom Gemeinderat festgelegten Tarife die Höhe des zu zahlenden Betrages berechnen.
Einschränkung
Wenn Sie die Gemeindesteuer für Pendler zahlen, entfällt die Kurtaxe (siehe „Gemeindesteuer für Pendler“).
Vorgehensweise
Jedes Jahr erhalten Sie von der Gemeinde ein Steuererklärungsformular für die Kurtaxe. Beim ersten Mal müssen Sie das Formular selbst anfordern. Zur Feststellung der von Ihnen zu zahlenden Kurtaxe können Sie aus zwei verschiedenen Maßstäben zur Berechnung der Steuer auswählen. Auf dem Formular geben Sie für das kommende Steuerjahr an, welchen der beiden Maßstäbe Sie wählen.
Berechnung der Steuer mittels des Basistarifs
Wenn Sie die Berechnung der Kurtaxe mittels des Basistarifs wünschen, müssen Sie ein Übernachtungsregister anlegen. Die Gemeinde kann Ihnen zu diesem Zweck ein kostenloses Übernachtungsregisterheft zur Verfügung stellen. Sie können auch ein eigenes Register erstellen. Weitere diesbezügliche Informationen finden Sie im Begleitschreiben zum Steuerformular.
Der Basistarif wird pro Person und Übernachtung berechnet. Das Übernachtungsregister muss am Ende des Steuerjahres der Gemeinde vorgelegt werden.
Pauschale Berechnung der Steuer
Wenn Sie sich für die pauschale Berechnung der Steuer entscheiden, lösen Sie die Kurtaxe mit einem Festbetrag (pauschal) ab. Bei der Feststellung des Pauschalsteuerbetrags wird von der Anzahl der verfügbaren Schlaf- bzw. Standplätze ausgegangen sowie dem Tarif, der für den Zeitraum, in dem die Schlaf- bzw. Standplätze zur Verfügung stehen, gilt. Die tatsächlichen Vermietungszeiten spielen dabei keine Rolle, sofern sie in den angegebenen Zeitraum fallen.
Achtung! Sie erhalten den Steuerbescheid für die Kurtaxe nach dem jeweiligen Steuerjahr.
Widerspruch einlegen
Sollten Sie Widerspruch gegen einen Steuerbescheid für die Kurtaxe einlegen wollen, müssen Sie die Widerspruchsschrift an den Steuerbeamten richten.
Die Widerspruchsschrift muss mindestens folgende Punkte enthalten:
1. Name und Adresse des Steuerpflichtigen.
2. Datum des Steuerbescheids.
3. Beschreibung des Steuerbescheids, gegen den Sie Widerspruch einlegen.
4. Gründe für den Widerspruch (Begründung).
(Sie können in einer Widerspruchsschrift gegen mehrere Steuerbescheide Widerspruch einlegen.)
Wenn die Gemeinde Ihren Widerspruch abweist, können Sie innerhalb von sechs Wochen nach dem Entscheidungsdatum bei Gericht mittels einer Berufungsschrift in Berufung gehen. Für die Berufungsschrift gelten die gleichen Anforderungen wie für die Widerspruchsschrift. Achten Sie darauf, dass Sie in Ihrer Berufungsschrift nicht das Datum und die Beschreibung des Steuerbescheids angeben, sondern Datum und Beschreibung der Entscheidung über Ihren Widerspruch.
Kosten
Die Tarife für die Kurtaxe finden Sie in der Tariftabelle für die Kurtaxe.
Kontrolle
Die Kontrolle Ihrer auf dem Steuererklärungsformular angegebenen Daten (vor allem die richtige Angabe der Verfügbarkeit bei einer pauschalen Berechnung der Steuer) wird einem spezialisierten Unternehmen übertragen. Es ist möglich, dass ein Kontrolleur dieses Unternehmens Ihnen einen Besuch abstattet.
Infolge der Verordnung zur Kurtaxe 2008 ist es Ihnen gestattet, die Kurtaxe Ihren Gästen zu berechnen.
Einschränkung
Wenn Sie die Gemeindesteuer für Pendler zahlen, entfällt die Kurtaxe (siehe „Gemeindesteuer für Pendler“).
Vorgehensweise
Jedes Jahr erhalten Sie von der Gemeinde ein Steuererklärungsformular für die Kurtaxe. Beim ersten Mal müssen Sie das Formular selbst anfordern. Zur Feststellung der von Ihnen zu zahlenden Kurtaxe können Sie aus zwei verschiedenen Maßstäben zur Berechnung der Steuer auswählen. Auf dem Formular geben Sie für das kommende Steuerjahr an, welchen der beiden Maßstäbe Sie wählen.
Berechnung der Steuer mittels des Basistarifs
Wenn Sie die Berechnung der Kurtaxe mittels des Basistarifs wünschen, müssen Sie ein Übernachtungsregister anlegen. Die Gemeinde kann Ihnen zu diesem Zweck ein kostenloses Übernachtungsregisterheft zur Verfügung stellen. Sie können auch ein eigenes Register erstellen. Weitere diesbezügliche Informationen finden Sie im Begleitschreiben zum Steuerformular.
Der Basistarif wird pro Person und Übernachtung berechnet. Das Übernachtungsregister muss am Ende des Steuerjahres der Gemeinde vorgelegt werden.
Pauschale Berechnung der Steuer
Wenn Sie sich für die pauschale Berechnung der Steuer entscheiden, lösen Sie die Kurtaxe mit einem Festbetrag (pauschal) ab. Bei der Feststellung des Pauschalsteuerbetrags wird von der Anzahl der verfügbaren Schlaf- bzw. Standplätze ausgegangen sowie dem Tarif, der für den Zeitraum, in dem die Schlaf- bzw. Standplätze zur Verfügung stehen, gilt. Die tatsächlichen Vermietungszeiten spielen dabei keine Rolle, sofern sie in den angegebenen Zeitraum fallen.
Achtung! Sie erhalten den Steuerbescheid für die Kurtaxe nach dem jeweiligen Steuerjahr.
Widerspruch einlegen
Sollten Sie Widerspruch gegen einen Steuerbescheid für die Kurtaxe einlegen wollen, müssen Sie die Widerspruchsschrift an den Steuerbeamten richten.
Die Widerspruchsschrift muss mindestens folgende Punkte enthalten:
1. Name und Adresse des Steuerpflichtigen.
2. Datum des Steuerbescheids.
3. Beschreibung des Steuerbescheids, gegen den Sie Widerspruch einlegen.
4. Gründe für den Widerspruch (Begründung).
(Sie können in einer Widerspruchsschrift gegen mehrere Steuerbescheide Widerspruch einlegen.)
Wenn die Gemeinde Ihren Widerspruch abweist, können Sie innerhalb von sechs Wochen nach dem Entscheidungsdatum bei Gericht mittels einer Berufungsschrift in Berufung gehen. Für die Berufungsschrift gelten die gleichen Anforderungen wie für die Widerspruchsschrift. Achten Sie darauf, dass Sie in Ihrer Berufungsschrift nicht das Datum und die Beschreibung des Steuerbescheids angeben, sondern Datum und Beschreibung der Entscheidung über Ihren Widerspruch.
Kosten
Die Tarife für die Kurtaxe finden Sie in der Tariftabelle für die Kurtaxe.
Kontrolle
Die Kontrolle Ihrer auf dem Steuererklärungsformular angegebenen Daten (vor allem die richtige Angabe der Verfügbarkeit bei einer pauschalen Berechnung der Steuer) wird einem spezialisierten Unternehmen übertragen. Es ist möglich, dass ein Kontrolleur dieses Unternehmens Ihnen einen Besuch abstattet.
Infolge der Verordnung zur Kurtaxe 2008 ist es Ihnen gestattet, die Kurtaxe Ihren Gästen zu berechnen.




