Gemeindesteuer für Pendler (Forensenbelasting)
Haben Sie eine Zweitwohnung in einer anderen Gemeinde oder verfügen Sie über ein Mobilheim? Wenn Sie eine solche Wohnung oder ein Mobilheim mehr als 90 Tage pro Jahr für sich oder Ihre Familie zur Verfügung haben, müssen Sie möglicherweise die Gemeindesteuer für Pendler bezahlen. Sie müssen die Gemeindesteuer für Pendler bezahlen, weil Sie die Einrichtungen der entsprechenden Gemeinde in Anspruch nehmen.
Für die Gemeindesteuer für Pendler gilt als Kriterium, dass ein Mobilheim oder eine Wohnung Ihnen oder Ihrer Familie mehr als 90 Tage im Jahr zur Verfügung steht.
Es spielt keine Rolle, ob Sie sich während der 90 Tage tatsächlich in der Wohnung aufhalten. Die Tatsache, dass Sie sich dort aufhalten können, ist entscheidend.
Sobald der Gemeinde die Meldung vorliegt, dass Sie ein Mobilheim oder eine Wohnung gekauft haben, erhalten Sie ein Schreiben, dass Sie einen Bescheid über die Gemeindesteuer für Pendler bekommen werden.
Für Mobilheime gilt ein Festsatz. Die Gemeindesteuer für Pendler wird anhand des Immobilienschätzwerts (WOZ-Wert) der Wohnung für das entsprechende Steuerjahr erhoben.
Der Bescheid über die Gemeindesteuer für Pendler wird Mitte April nach dem jeweiligen Steuerjahr erhoben.
Widerspruch einlegen
Gegen den Bescheid über die Gemeindesteuer für Pendler können Sie innerhalb von sechs Wochen nach Ausstellungsdatum Widerspruch einlegen. Die Widerspruchsschrift muss in schriftlicher Form und unterzeichnet beim Steuerbeamten der Gemeinde Zijpe eingereicht werden. Die Widerspruchsschrift muss mindestens enthalten:
1. Name und Adresse des Steuerpflichtigen.
2. Datum des Steuerbescheids.
3. Beschreibung des Steuerbescheids, gegen den Sie Widerspruch einlegen.
4. Gründe für den Widerspruch (Begründung).
(Sie können in einer Widerspruchsschrift gegen mehrere Steuerbescheide Widerspruch einlegen.)
Wenn die Gemeinde Ihren Widerspruch abweist, können Sie innerhalb von sechs Wochen nach dem Entscheidungsdatum bei Gericht mittels einer Berufungsschrift in Berufung gehen. Für die Berufungsschrift gelten die gleichen Anforderungen wie für die Widerspruchsschrift. Achten Sie darauf, dass Sie in Ihrer Berufungsschrift nicht das Datum und die Beschreibung des Steuerbescheids angeben, sondern Datum und Beschreibung der Entscheidung über Ihren Widerspruch.
Nehmen Sie nach dem Kauf Ihrer Zweitwohnung oder Ihres Mobilheims Kontakt mit der Steuerabteilung auf. Die dortigen Mitarbeiter können Ihnen direkt sagen, ob Sie steuerpflichtig sind.




