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Zahlungshinweise für Bescheide über Gemeindesteuern

Zahlungen von einem niederländischen Bankkonto

  • Verwendung eines beigefügten Überweisungsträgers 
  • Zahlung per Internetbanking 
  • Erteilung einer Einzugsermächtigung

Zahlungen vom Ausland aus
Wenn Sie kein Bankkonto in den Niederlanden besitzen, können Sie bei Ihrer Bank eine Überweisung vornehmen oder per Internetbanking bezahlen.

Wenn Sie einen Steuerbescheid vom Ausland aus bezahlen wollen, müssen Sie immer die IBAN-Nummer der Gemeinde sowie den BIC-Code der Bank angeben.

  • IBAN-Nummer: NL14BNGH0285065351 
  • BIC-Code (auch Swiftcode genannt): BNGHNL2G

Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass der fällige Betrag rechtzeitig auf dem Konto der Gemeinde eingeht. Auch eine nicht von Ihnen verschuldete Verzögerung (zum Beispiel aufgrund einer technischen Störung) geht daher vollständig zu Ihren Lasten.

Keine Kosten innerhalb der EU

Ab 1. Januar 2006 entstehen bei Überweisungen innerhalb der Europäischen Union keine Kosten mehr, wenn die Zahlung die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Der Überweisungsbetrag liegt unter € 50.000,-.
  • Sowohl die IBAN-Nummer als auch der BIC-Code sind angegeben.

Für Überweisungen aus einem Nicht-EU-Land gilt der internationale Tarif.



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